Öffentliches Recht in Schleswig-Holstein - Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Sicherheitsrecht, Öffentliches Baurecht
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2022 |
Seiten | 371 |
Format | 16,2 x 2,1 x 24,1 cm |
Gewicht | 635 g |
Reihe | Landesrecht Schleswig-Holstein |
ISBN-10 | 3406767842 |
ISBN-13 | 9783406767845 |
Bestell-Nr | 40676784A |
Zum WerkDieses Lehrbuch vermittelt das notwendige Examenswissen für Studierende in den maßgeblichen Gebieten des schleswigholsteinischen Verwaltungsrechts. Zudem eignet es sich hervorragend zur Wiederholung des Stoffs in der Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung.Folgende Pflichtfächer werden behandelt:Verfassungsrecht,Kommunalrecht,Polizei- und Ordnungsrecht,Öffentliches Baurecht.Dabei wird das Landesrecht durchgehend nicht isoliert, sondern, soweit erforderlich, in seiner Wechselbezüglichkeit mit europa- und bundesrechtlichen Vorgaben dargestellt. Eine wichtige Rolle spielt darüber hinaus die Organisation der Landesverwaltung und die verwaltungsprozessuale Einkleidung der meisten Fälle.Neben der Vermittlung des erforderlichen systematischen Fachwissens macht das Lernbuch deutlich, an welcher Stelle und in welchem Umfeld das jeweilige Sachproblem klausur- und prüfungsrelevant werden kann. Außerdem werdendie wichtigsten Sachfragen anhand von kleineren Fällen dargest ellt,Grafiken und Schemata verwandt, in denen Lerneinheiten zusammengefasst oder grafisch verdeutlicht sind,Hilfen bei typischen Aufbauproblemen in Klausur und Hausarbeit gegeben,gezielte Schwerpunkte bei der strukturierten Vermittlung des Examenswissens gesetzt.Zur NeuauflageDas Lehrbuch wird auf den Stand Januar 2021 gebracht. Es berücksichtigt u.a. folgende Gesetze:Gesetze zur Änderung der LandesbauordnungKommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2020.Vorteile auf einen Blickdas prüfungsrelevante Landesrecht Schleswig-Holstein in einem Bandkonzentriert und kompakt geschriebenZielgruppeFür Studierende, Examenskandidatinnen und Examenskandidaten, Referendarinnen und Referendare.