Versammlungsrecht - Die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2022 |
Seiten | 814 |
Format | 14,3 x 4,8 x 19,7 cm |
Gewicht | 957 g |
Reihe | Gelbe Erläuterungsbücher |
ISBN-10 | 3406770401 |
ISBN-13 | 9783406770401 |
Bestell-Nr | 40677040A |
Zum WerkDas Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen einschließlich Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Uniformverbot und das Verbot politischer Kennzeichen.Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen. Die Länder dürfen eigene Versammlungsgesetze erlassen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine präzise und praxisgerechte Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes und paralleler Vorschriften in den Versammlungsgesetzen Bayerns, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Berlins.Vorteile auf einen BlickE inführung zum Versammlungsrecht in Bund und Ländern sowie zum RechtsschutzPraxisnähe durch die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichtemit Einarbeitung der aktuellen Entscheidungen zur Durchführung und Auflösung von Versammlungen während der Corona-KriseZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen des Versammlungsgesetzes. Auch die Änderungen der inzident kommentierten Versammlungsgesetze der Länder sind berücksichtigt.ZielgruppeFür Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Sicherheitsbehörden und in der Justiz sowie für die spezialisierte Rechtsanwaltschaft.