Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg - Handbuch für die Praxis
Verlag | Richard Boorberg Verlag |
Auflage | 2022 |
Seiten | 996 |
Format | 14,9 x 4,4 x 21,6 cm |
Gewicht | 1050 g |
ISBN-10 | 3415071367 |
ISBN-13 | 9783415071360 |
Bestell-Nr | 41507136A |
Grundwissen zum kommunalen Wirtschaftsrecht und Finanzrecht
Das Standardwerk zur kommunalen Finanzwirtschaft überzeugt durch die prägnante Darstellung der komplexen Regelungsinhalte und finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge. Die Themenbreite und die stringente Ausrichtung an den Problemen der kommunalen Praxis sind das Markenzeichen des Handbuches.
Aus dem Inhalt: Das kommunale Haushaltswesen Kommunale Kosten- und Leistungsrechnung Vermögen Kommunale Kreditwirtschaft Unternehmen und Beteiligungen Kommunales Kassenwesen Kommunaler Jahresabschluss Kommunales Prüfungswesen Von Experten für Profis
Die sehr übersichtlich gegliederten thematischen Kapitel sind komplett überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Das kompetente Autorenteam setzt die richtigen Schwerpunkte und bietet detaillierte Hinweise zu den relevanten Fragestellungen der Praxis.
Wichtiges Gestaltungsinstrument für die Kommunalpolitik
Die Kommunal- und Finanzwirtschaft ist und bleibt da s zentrale Gestaltungselement der Kommunalpolitik. Dies gilt umso mehr in Zeiten, in denen Kommunen zunehmend mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert werden und die dafür notwendigen Finanzierungsmittel oftmals nicht sichergestellt sind. Dies verlangt vor allem Kompetenz im Umgang mit finanz- und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie detaillierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Besonders empfehlenswert für Fachbedienstete für das Finanzwesen Beigeordnete Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle Verantwortlichen im Bereich des kommunalen Finanzmanagements Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Rezension:
Echo der Fachpresse zur 8. Auflage
»Das Standardwerk besticht durch die prägnante Darstellung der Regelungsinhalte und finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge. Auch die 8. Auflage dieses Handbuchs gehört zum unentbehrlichen Handwerkszeug jedes Kämmerers«
Die Gemeinde 17/2011