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Korruption ohne Reue? - Die tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht unter besonderer Betrachtung der Korruptionsdelikte §§ 299, 299a und 299b StGB.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2022 |
Seiten | 291 |
Format | 16,3 x 2,1 x 23,7 cm |
Gewicht | 553 g |
Reihe | Schriften zum Strafrecht 399 |
ISBN-10 | 3428185641 |
ISBN-13 | 9783428185641 |
Bestell-Nr | 42818564A |
Sowohl § 299 StGB als auch §§ 299a und 299b StGB sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da Regelungen der tätigen Reue - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik folgen. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Die im Zuge der Untersuchung erkannten Anknüpfungspunkte und Kriterien werden sodann auf die Korruptionsdelikte übertragen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue vorgeschlagen.
Sowohl § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) als auch §§ 299a und 299b StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn Regelungen zur tätigen Reue finden sich im Strafgesetzbuch nur vereinzelt und sie folgen - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Bei der Untersuchung der Delikte kristallisiert sich die Einordnung als Kumulationsdelikt, einer besonderen Form des abstrakten Gefährdungsdelikts, als wesentlicher Anknüpfungspunkt heraus. Die anschließende Frage nach dem Hintergrund der privilegierenden Wirkung tätiger Reue führt zu grundlegenden Überlegungen, die letztlich auf die Strafzwecke abzielen. Schließlich werden die Korruptionsdelikte wieder in den Blick genommen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue bei §§ 299, 299a und 299b StGB vorgeschlagen.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung und Gang der Untersuchung
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand Wirtschaftsstrafrecht
1. Definition des Wirtschaftsstrafrechts: Strafprozessuale Definition - Kriminologische Definitionen - Strafrechtsdogmatische Definition
2. Umfang des Wirtschaftsstrafrechts: Korruptionsdelikte als Wirtschaftsstraftaten - Wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen
Zweiter Teil: Tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht im Vergleich
1. Vergleichskriterien: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt - Gefährdungs- und Verletzungsdelikte - Versuch / Vollendung / Beendigung
2. Anwendung der Kriterien auf die Delikte des Wirtschaftsstrafrechts Regelung einer tätigen Reue: § 149 StGB - § 261 StGB - § 264 StGB - § 264a StGB - § 265b StGB - § 266a StGB - § 298 StGB - § 370 AO
3. Nachtatverhalten: Strafbedürfnis - Privilegierendes Nachtatverhalten
Dritter Teil: Korruptionsdelikte und tätige Reue
1. Darstellung und Analyse der Vorschriften: Darstellung der tatbestandlichen Vorauss etzungen - Deliktsart - Versuch / Vollendung / Beendigung
2. Die Regelung einer tätigen Reue bei den Korruptionsdelikten: Rechtslage de lege lata - Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung
Vierter Teil: Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis