Beratungsrisiken bei der Überschuldungsfeststellung - Praxishinweise für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zur Vermeidung von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien
Verlag | Erich Schmidt Verlag |
Auflage | 2024 |
Seiten | 109 |
Format | 15,8 x 23,5 x 0,8 cm |
Gewicht | 180 g |
ISBN-10 | 3503238387 |
ISBN-13 | 9783503238385 |
Bestell-Nr | 50323838A |
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285/14) und aktuell gültigem Gesetz (§ 102 StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt. Wie Sie von Auftragsannahme an aus haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren, stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen Rechts zusammen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285/14) und aktuell gültigem Gesetz (§ 102 StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt.Wie Sie von Auftragsannahme an aus haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren, stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen Rechts zusammen. Im Fokus u.a.:- Hinweispflichten auf potenzielle Insolvenzgründe und daraus abzuleitende Prüfungspflichten der Geschäftsführung- Typische Risikoszenarien, die sich z.B. durch die Pflicht zur Implementierung von Krisenfrühwarnsystemen, den Umgang mit Fortbestehensprognosen oder auch Pensionszusagen ergebenViele Vorlagen und Musterformulierunge n unterstützen Sie dabei, die Zusammenarbeit zu optimieren und strafrechtliche Konsequenzen, Anfechtungen oder Schadensersatzforderungen konsequent zu vermeiden.