Schutzwürdigkeit eingezogenen Vermögens - Der Wertungswiderspruch zwischen Vereinsgesetz und § 263 StGB im Lichte der Gesamtrechtsordnung. Dissertationsschrift
Verlag | Peter Lang |
Auflage | 2024 |
Seiten | 252 |
Format | 14,8 x 1,7 x 21,0 cm |
Gewicht | 399 g |
Reihe | Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 172 |
ISBN-10 | 3631921802 |
ISBN-13 | 9783631921807 |
Bestell-Nr | 63192180A |
Ausgehend vom "IS-Fall" des BGH befasst sich die Autorin mit der Frage, ob Vermögen verbotener Vereine betrugsstrafrechtlich schutzwürdig ist. Sie analysiert einen Wertungswiderspruch zwischen vereins- und strafrechtlichen Wertungen. Das Werk erarbeitet Maßstäbe, die Wissenschaft und Praxis befähigen sollen, diesen zu erkennen und aufzulösen.
Ausgehend vom "IS-Fall" des Bundesgerichtshofs befasst sich die Autorin mit der Frage, ob Vermögen verbotener Vereine betrugsstrafrechtlich schutzwürdig ist. Die Autorin analysiert einen Wertungswiderspruch zwischen vereins- und strafrechtlichen Wertungen, der in folgender Konstellation vorliegt: Existiert aufgrund einer Verbotsverfügung weder der Verein als Rechtssubjekt noch das Vereinsvermögen, erzeugt die davon ausgehende Wertung einen Widerspruch, wenn sie von Strafgerichten nicht im Rahmen der Schutzwürdigkeit des Vermögens berücksichtigt wird.
Argumente, die für die Auflösung des Wertungswiderspruchs sprechen, werden aus der Gesamtrechtsordnung entwickelt. Im Fokus steht dabei das straf- und verfassungsrechtlich beleuchtete Argument der Einheit der Rechtsordnung. Das Werk erarbeitet Maßstäbe, die Wissenschaft und Praxis befähigen sollen, den Wertungswiderspruch zu erkennen und aufzulösen.
Inhaltsverzeichnis:
A. Einführung
I. Anlass der Untersuchung
II. Gegenstand der Untersuchung
III. Gang der Untersuchung
B. Einordnung des Widerspruchs zwischen Vereins- und Strafrecht
I. Analyse: Betrugsstrafrechtlicher Vermögensschutz
II. Analyse: Vereinsgesetzliche Einziehung
III. Der Wertungswiderspruch
IV. Fazit: Wertungswiderspruch muss beachtet werden
C. Betrachtung des Wertungswiderspruchs im Lichte der Gesamtrechtsordnung
I. Strafrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs
II. Zivilrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs
III. Verfassungsrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs
IV. Fazit: Argumente für Berücksichtigung des Wertungswiderspruchs folgen aus Gesamtrechtsordnung
D. Eigener Lösungsansatz
I. Instrumente für die Auflösung des Wertungswiderspruchs
II. Einzelne Kriterien für das Vorliegen des Wertungswiderspruchs
III. Rechtsfolge IV. Auseinandersetzung mit denkbarer Kritik
E. Anwendungsfälle und parallel gelagerter Wertungswiderspruch
I. Praktische Anwendungsfälle
II. Parallel gelagerter Wertungswiderspruch: Parteiverbot und Einziehung
III. Nicht geeignete Anknüpfungspunkte
IV. Fazit: Lösungsvorschlag ist praxistauglich
F. Zusammenfassung und Ergebnisse der Untersuchung
G. Literaturverzeichnis