AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht - Kommentar zu den 305 bis 310 BGB
Verlag | Vahlen |
Auflage | 2021 |
Seiten | 694 |
Format | 16,0 x 5,2 x 22,6 cm |
Gewicht | 1100 g |
ISBN-10 | 3800664917 |
ISBN-13 | 9783800664917 |
Bestell-Nr | 80066491A |
Zum WerkDas Werk kommentiert die §§ 305 ff. BGB umfassend aus einem arbeitsrechtlichen Blickwinkel. In einem eigenen Abschnitt werden typische Klauseln analysiert, die rechtlich angreifbar sein könnten.Vorteile auf einen BlickEinarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxisfür die Vertragsgestaltung sowie für die gerichtliche Auseinandersetzung einsetzbarZur NeuauflageDer Kommentar greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Im Anhang, der rund ein Drittel des Buches ausmacht, werden nahezu 100 Klauseln in alphabetischer Reihenfolge abgehandelt. Immer geht es um die Frage, was nach den §§ 305-310 BGB zulässig ist und was nicht.Erstmals in die Kommentierung aufgenommen wurden diverse Klauseln zu Homeofficeregelungen, die zum unverzichtbaren Repertoire von Arbeitgebern geworden sind. Ergänzt wurden auch Regelungen bei Quarantäne sowie di e spezifische Form der "Entlohnung" bei Angestellten im Private-Equity-Sektor.Änderungsschwerpunkte sind:Internetbezogene Vertragsklauseln, insbesondere die Nutzung informationstechnischer Geräte wie Bring your own device (BYOD) mit allen seinen GestaltungsnotwendigkeitenWeiterentwicklung des Rechts der AufhebungsverträgeNeue Probleme in den Bereichen Altersgrenze und ArbeitszeitBeeinflussung der Ausschlussfristen durch das MindestlohngesetzNeuer Vertragstypus für SaisonarbeitKirchliches ArbeitsrechtBetriebliche AltersversorgungBezugnahmeklauselnUrlaubDie gesamte Kommentierung wurde vollständig auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Literatur gebracht. Dabei nimmt der Kommentar die BAG-Rechtsprechung in den Fokus und plädiert bei umstrittenen Fragen für die sichere Lösung.ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Personalleitung, Wissenschaft, Betriebs- und Personalräte, Arbeitsrichterschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitsverwaltungen.