Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand. - Eine aktienrechtsautonome Neubewertung. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 311 |
Format | 23,3 cm |
Gewicht | 570 g |
Reihe | Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 212 |
ISBN-10 | 3428187857 |
ISBN-13 | 9783428187850 |
Bestell-Nr | 42818785A |
Die Voraussetzungen für die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen an eine beteiligte Gebietskörperschaft durch ein berichtspflichtiges Aufsichtsratsmitglied nach §§ 394, 395 AktG sind aktienrechtsautonom zu ermitteln. Danach bestimmt die organschaftliche Sorgfalts- und Treuepflicht die Leitlinien für die rechtmäßige Auskunftsgewähr. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Umstände der Berichterstattung anhand objektiver Kriterien des effektiven Geheimnisschutzes.
Unter welchen Voraussetzungen berichtspflichtige Aufsichtsratsmitglieder Gesellschaftsgeheimnisse zum Gegenstand ihrer Berichte an die beteiligte Gebietskörperschaft machen dürfen, ist umstritten. Überwiegend wird die Erlaubnis der Geheimnisweitergabe im Rahmen des sog. Informationsprivilegs der öffentlichen Hand gem. §§ 394, 395 AktG an die Bedingung der Vertraulichkeitsgewähr geknüpft, wonach der effektive Schutz von vertraulichen Informationen durch die Berichtsempfänger von dem Berichterstatter zu gewährleisten ist. Ein anderes Verständnis von dem Regelungsgehalt ergibt sich aus einer aktienrechtsautonomen Auslegung, die in Ansehung der dogmatischen Grundlagen der aktienrechtlichen Schweigepflicht geboten ist. Danach ist die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen den unveräußerlichen Festsetzungen der organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflicht folgend im Einzelfall nicht privilegiert, soweit dadurch eine objektiv hinreichende Gefahr des Vertraulichkeitsverlusts begründet wird.
Die Arbeit wurde mit dem »Dr. Friedrich Feldbausch-Förderpreis 2022« ausgezeichnet.
Inhaltsverzeichnis:
A. Einführung
Gegenstand der Untersuchung - Ziele und Gang der Untersuchung
B. Die organschaftliche Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder
Wesensmerkmale - Die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht de lege lata
C. Öffnung der aktienrechtlichen Schweigepflicht durch das Informationsprivileg der öffentlichen Hand nach §§ 394, 395 AktG
Der Status-quo verfassungsrechtlich verpflichteter Unternehmerschaft - Die Rechtsverfassung der (öffentlichen) Kapitalgesellschaften - Das hoheitliche Informationsprivileg de lege lata
D. Ergebnis
E. Thesen
Zur aktienrechtlichen Schweigepflicht des Aufsichtsrats - Zur funktionalen Systemeigenschaft des aktienrechtlichen Kommunikationswesens - Zum Informationsprivileg der öffentlichen Hand nach §§ 394, 395 AktG
F. Literatur
Sachverzeichnis
»Supervisory Board's Duty of Confidentiality under Corporation Law versus Information Privilege of the Public Government. A Reevaluation Exclusively According to Corporation Law«: Stock corporation law prohibits the Supervisory Board from disclosing company secrets. According to Sections 394, 395 of the German Stock Corporation Act (AktG), it is permitted to disclose information to the public administration in case of state participation. According to the prevailing view, this is intended to create a tension between the duty of confidentiality and the duty to report. However, a compatibility of the duties of conduct, which are initially perceived as contradictory, follows from an autonomous reevaluation of stock corporation law.