Das Internationale Privatrecht der europäischen Verordnungen und Drittstaatsverträge. - Eine Analyse aus deutscher Perspektive und zur Stärkung des europäischen Kollisionsrechts.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2022 |
Seiten | 194 |
Format | 16,3 x 2,2 x 23,6 cm |
Gewicht | 456 g |
Reihe | Schriften zum Europäischen Recht 211 |
ISBN-10 | 3428185528 |
ISBN-13 | 9783428185528 |
Bestell-Nr | 42818552A |
Die Harmonisierung des europäischen IPR wird durch vorrangige Drittstaatsverträge mit abweichenden Kollisionsregeln gestört. Zur Behebung der Unvereinbarkeiten sind insbesondere die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der EU und den notwendigen Verhandlungen mit den Drittstaaten führen zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.
Damit die Europäische Union als Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts funktioniert, bedarf es auch der Harmonisierung des Kollisionsrechts. Der Vereinheitlichungseffekt wird durch vorrangige Drittstaatsverträge gestört, die von dem Unionsrecht abweichende Kollisionsregeln enthalten. Zur Stärkung des europäischen IPR sind insbesondere Maßnahmen gegenüber den Drittstaaten wie die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Mitgliedsstaaten sind gemäß Art. 351 Abs. 2 AEUV zur Behebung der Differenzen verpflichtet. Die Vorschrift stellt eine notwendige Ergänzung zur Außenkompetenz der Europäischen Union dar. Es ergibt sich eine Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der Europäischen Union. Selbstverständlich bedarf es zur Anpassung und zum Neuabschluss der Staatsverträge auch der Mitwirkung der Drittstaaten. Das führt zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung: Anlass und Ziel der Untersuchung - Methode und Gang der Darstellung2. Das europäische IPR: Entwicklung des IPR in Europa - Wichtige Ziele des europäischen IPR - Das Prinzip der engsten Verbindung - Die Union als Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht3. Vorrangige Drittstaatsverträge und Kollisionen mit dem europäischen IPR: Anwendungsbereich sekundärrechtlicher Vorrangsregelungen - Die Erbrechtsverordnung - Die Rom II-Verordnung - Die Rom I-Verordnung - Die Europäische Unterhaltsverordnung - Die Rom III-Verordnung - Die Europäischen Güterrechtsverordnungen4. Möglichkeiten zur Stärkung des europäischen IPR: Korrekturen hinsichtlich der mitgliedsstaatlichen Drittstaatsverträge - Korrektur hinsichtlich des Unionsrechts5. Anwendung der Korrekturmöglichkeiten auf die festgestellten Kollisionen: Der Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28. Mai 1929 - Der Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25. April 1958 - Das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 - Das Haager Übereinkommen vom 4. Mai 1971 über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht - Das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt - Kategorisierung der Drittstaatsverträge6. Fazit und Ausblick: Das moderne IPR der Europäischen Union - Gefährdung durch vorrangige Drittstaatsverträge - Stärkung des europäischen IPR - AusblickLiteratur- und Sachwortverzeichnis
»The Private International Law of European Regulations and Third State Treaties. An Analysis from a German Perspective and to strengthen the European Private International Law«: The harmonization of European private international law is disrupted by overriding third state treaties with divergent conflict-of-law rules. To remedy the incompatibilities the treaties can be particularly revised, terminated or new agreements can be concluded. The obligations of the member states, the competences of the EU and the necessary negotiations with the third states lead to difficult constellations from a legal and diplomatic point of view.