Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher
Verlag | Müller (C.F.Jur.) |
Auflage | 2023 |
Seiten | 590 |
Format | 15,0 x 3,6 x 22,0 cm |
Gewicht | 838 g |
ISBN-10 | 3811459147 |
ISBN-13 | 9783811459144 |
Bestell-Nr | 81145914A |
Die Neuauflage legt anhand der aktuellen Rechtsprechung insbesondere Schwerpunkte auf
- die zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen der DB-GvKostG,
- eine Neukommentierung zur Umsatzsteuer als Auslagentatbestand (Nr. 717 KV GvKostG),
- die seit 1.11.2021 geltende lineare Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren um 10%
- weitere, durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bedingte neuen Fragestellungen, wie z.B. die Durchführung elektronischer Zustellungen oder die Erhebung der Dokumentenpauschale,
- die Kommentierung der Auswirkungen des in § 3 GvKostG geregelten Auftragsbegriffs, dessen Komplexität immer wieder neue Herausforderungen an die Praktiker stellt,
- weitere Orientierungshilfen und sachgerechte Lösungen für die Erhebung der Gebühren nach Nr. 207 und 208 KV GvKostG für die gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO),
- die Gebühren- und Auslagenerhebung im Eintragungsanordnungsverfahren (§ 882c ZPO) sowie
- die Gebührener hebung für die Einholung von Drittauskünften.
Auch die Kommentierung zur Erhebung von Zustellungsgebühren wurde grundlegend überarbeitet.
Das Werk bietet eine fundierte Kommentierung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes nebst Kostenverzeichnis, indem es praxisrelevante Probleme aufgreift und Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ermöglicht ein vertieftes rechtliches Verständnis durch das Aufzeigen von Regelungszusammenhängen.
Der kommentierte Leitfaden zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt einen schnellen Überblick über die für Gerichtsvollzieher wesentlichen Vorschriften.
Eine Handübersicht der wichtigsten Gebühren liegt griffbereit im Buch.
Die Gerichtsvollzieher in Ausbildung und Praxis, Gerichte, Dienstaufsichtsbehörden, Bezirksrevisoren und Prüfungsbeamten sowie Rechtsanwälte haben damit ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zur Hand.