Delisting unter Wert - de lege lata et ferenda - Unter besonderer Berücksichtigung des Falls der Rocket Internet SE. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 466 |
Format | 23,3 cm |
Gewicht | 690 g |
Reihe | Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 251 |
ISBN-10 | 3428193199 |
ISBN-13 | 9783428193196 |
Bestell-Nr | 42819319A |
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Implikationen eines Delistings unter Wert - illustriert am Präzedenzfall der Rocket Internet SE, welche sich nach erheblichen pandemiebedingten Kursverwerfungen delistete. Im Rahmen der Untersuchung wird die beschränkte Reichweite der Angebotsregelungen des § 39 Abs. 3 BörsG ebenso kritisch hinterfragt wie die Effektivität des Anlegerschutzes im Allgemeinen. Ferner beleuchtet die Arbeit die grundlegenden Zusammenhänge von Wert und Wertermittlung, welche nicht zu einer Dichotomie im Sinne der bisher vertretenen gesellschafts- bzw. kapitalmarktrechtlichen Lösung zwingen. Erstmalig werden nähere Maßstäbe zur Bestimmung eines Delistings unter Wert aufgestellt. Die Arbeit schlägt differenzierte Reformansätze zur besseren Vereinbarkeit von Anlegerschutz und Praktikabilität vor. Sie berücksichtigt dabei sowohl nationale als auch internationale Regulierungsmodelle.
Inhaltsverzeichnis:
A. EinleitungEinführung und Begründung der Thematik - Gang der UntersuchungB. GrundlagenTerminologie - Motive und Interessenlage beim Delisting - Verfassungsrechtliche Grundlagen - Entwicklung der Regulierung des Delistings durch den GesetzgeberC. Wert und WertermittlungEinleitung - Die Unterscheidung von Verkehrs- und Fundamentalwert - Börsenkurs als Ausdruck des Verkehrswertes - Börsenkurs auch als Ausdruck des FundamentalwertesD. Schutztrias beim DelistingSchutzgut - Drei mögliche Wertkonzepte für die Abfindung - Wertermittlung - KonsequenzenE. Schutzkonzeption des § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, Abs. 3 BörsGHandelbarkeit als Schutzgut - Fundamentalwert als maßgebliches Wertkonzept - Fundamentalwert als Wertkonzept zwingt nicht zu Mitgliedschaft als SchutzgutF. Delisting unter WertAbhängigkeit von der Schutztrias - Fundamentalwert - Verkehrswert
»Delisting Below Value - de lege lata et ferenda. With Special Consideration of the Case of Rocket Internet SE«: The thesis examines the legal implications of a delisting below value. Even in the event of significant (e.g. pandemic-related) price distortions, the offer provisions in section 39 paragraph 3 of the German Stock Exchange Act (BörsG) are exhaustive - although the legislator intended full financial compensation. There are no other remedies for effective investor protection. Taking into account national and international models, better regulatory options can be found.