Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand - Zuständigkeiten, Grundrechte und Rechtsschutz. Dissertationsschrift
Verlag | Peter Lang Ltd. International Academic Publishers |
Auflage | 2015 |
Seiten | 279 |
Format | 14,8 x 2,3 x 21 cm |
Gewicht | 510 g |
Reihe | Kölner Schriften zu Recht und Staat 58 |
ISBN-10 | 363167063X |
ISBN-13 | 9783631670637 |
Bestell-Nr | 63167063A |
Mit der Förderung aus der Exzellenzinitiative schaffen Bund und Länder neue Forschungsmöglichkeiten. Der Autor analysiert positive und negative Effekte der Förderung und bezieht sie in die Untersuchung mit ein. An deren Ende stellt er kompetenzrechtliche Defizite, eine notwendige Beteiligung der Parlamente und Grundrechtsbeeinträchtigungen fest.
Klappentext:
Die Exzellenzinitiative beschert der universitären Forschungslandschaft Deutschlands - partiell - enorme Drittmittelzuflüsse. Auf der Habenseite stehen jedoch auch einschneidende Veränderungen, die u.a. den Ökonomisierungsprozess der Hochschulen vorantreiben. Neben Chancen treten wettbewerbliche Risiken und rechtliche Schwierigkeiten. Der Autor untersucht kompetenzrechtliche Defizite, wobei er die Rolle der DFG in der staatlichen Forschungsförderung und die fehlende parlamentarische Beteiligung beim Abschluss der Initiative in den Blick nimmt. Zudem bewertet er die von der Förderung ausgehenden Gefahren für eine freie Wissenschaft, bestimmt ein Anforderungsniveau für den Grundrechtsschutz im Zusammenhang evaluationsbasierter Forschungsförderung und zeigt Rechtsschutzmöglichkeiten auf.
Inhaltsverzeichnis:
Inhalt: Staatliche Forschungsförderung - DFG in Erfüllung staatlicher Aufgaben - Beliehene und Gruppenpluralistische Entscheidungsgremien - Institutioneller Gesetzesvorbehalt und grundrechtlicher Gesetzesvorbehalt kraft Wesentlichkeit - Wissenschaftsadäquanz - Evaluationsbasierte Förderung - Anreizsteuerung - Horizontale und vertikale Differenzierung - Verwaltungsrechtsweg gegen Förderentscheidungen.
Rezension:
«Christian Marzlin legt eine interessante Arbeit vor, die Grundfiguren des Staatsrechts im hochschulischen Förderverwaltungsrecht durchdekliniert.»
(Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrecht, 49/4 2016)