Die Stiftung auf Zeit und die Verbrauchsstiftung - Unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennungsvoraussetzungen des 80 Abs 2 BGB. Dissertationsschrift
Verlag | Peter Lang |
Auflage | 2014 |
Seiten | 214 |
Format | 14,8 x 1,6 x 21,0 cm |
Gewicht | 380 g |
Reihe | Bochumer Studien zum Stiftungswesen 11 |
ISBN-10 | 3631647506 |
ISBN-13 | 9783631647509 |
Bestell-Nr | 63164750A |
Die echte Stiftung auf Zeit ist eine zweckunabhängig auflösend bedingte oder befristete Stiftung. Bei der Verbrauchsstiftung ist die Zweckerfüllung von vornherein mittels des vollständigen Verbrauchs des Grundstockvermögens beabsichtigt Die Arbeit untersucht die Gesetzmäßigkeit der beiden Stiftungstypen, insbesondere mit § 80 Abs. 2 BGB.
Stiftungen sind das rechtliche Mittel der Wahl, wenn es um die langfristige Verfestigung und Verfolgung eines bestimmten Zwecks geht. Kurzzeitig angelegte Zwecke scheiden als Gegenstand einer rechtsfähigen Stiftung aus. Es lassen sich indes zunehmend Bestrebungen erkennen, auch die dem grundlegenden Wandel grundsätzlich nicht zugängliche Stiftung strukturell aufzuweichen. In Bezug auf zeitlich begrenzt konzipierten Stiftungen liegt der Fokus insbesondere auf zwei Erscheinungsformen der Stiftung: der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung. Ob solche Formen rechtlich zulässig sind, bemisst sich insbesondere an
80 Abs. 2 BGB. Die Arbeit untersucht demgemäß zunächst Inhalt und Umfang der von
80 Abs. 2 BGB gemachten Vorgaben und sodann die Gesetzmäßigkeit der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung.
Inhaltsverzeichnis:
Inhalt: Stiftungsrechtliche Grundlagen - Anerkennungsvoraussetzungen für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gemäß §§ 80 Abs. 2, 81 Abs. 1 BGB - Zur Erfüllung eines vom Stifter im Rahmen des Stiftungsgeschäfts zu benennenden Stiftungszwecks - Die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gem. § 80 Abs. 2 BGB - Stiftungen im Römischen Reich - Die Bedeutung des Begriffs dauernd im Rahmen von BGB-Vorschriften neben § 80 Abs. 2 - Die Rechtsnatur von Stiftungen bürgerlichen Rechts und die innere Systematik des Stiftungszivilrechts - Stiftung auf Zeit und Verbrauchsstiftung.