Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Auflage | 2024 |
Seiten | 1748 |
Format | 20,1 x 5,8 x 25,6 cm |
Gewicht | 1211 g |
Reihe | Beck'sche Kurz-Kommentare 18 |
ISBN-10 | 3406798500 |
ISBN-13 | 9783406798504 |
Bestell-Nr | 40679850A |
Zum WerkDieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durchübersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene ErläuterungenBeschränkung auf aktuelle Fragenvollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttumsbesonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielenVorteile auf einen BlickReferenzwerk für alle Verfahrensbeteiligtenpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundierthandlich und kompaktZur NeuauflageDie 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a.60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.202061. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung d er RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023u.v.m.ZielgruppeFür Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.