Grund und Grenzen der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht
Verlag | Springer |
Auflage | 2025 |
Seiten | 311 |
Format | 15,0 x 2,0 x 21,0 cm |
Gewicht | 439 g |
Reihe | Juridicum - Schriftenreihe zum Strafrecht |
ISBN-10 | 365847453X |
ISBN-13 | 9783658474539 |
Bestell-Nr | 65847453A |
Dieser Band geht der Frage nach, ob die Verfolgungsverjährung Verfassungsrang hat und ob die Sonderregelung im Sexualstrafrecht verfassungsgemäß ist. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der Verjährung von Sexualdelikten ist eine verfassungsrechtlich fundierte Auseinandersetzung mit Sinn und Zweck der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht notwendig.
Erstes Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verfolgungsverjährung zu konturieren und Maßstäbe für die Prüfung des einfachen Rechts zu gewinnen. Umfassend ist zu untersuchen, ob es ein Recht auf Verjährung gibt, oder ob das Institut der Verjährung schlicht beseitigt werden könnte.
Das zweite Ziel ist es, die Eigenheiten des Sexualstrafrechts in ihrer Ambivalenz herauszuarbeiten. Die geltende Regelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB wird verfassungsrechtlich und rechtspolitisch analysiert und ein eigener alternativer Regelungsvorschlag erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung in die Problemstellung.- Zum Stand der Rechtswissenschaft.- Ziel der Arbeit.- Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes.- Zum Gang der Untersuchung.- Das Rechtsinstitut der Verfolgungsverjährung.- Gründe für die Verfolgungsverjährung.- Recht auf Verjährung.- Entwicklungslinien des Sexualstrafrechts.- Die Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht.- Rückwirkung im Bereich der Verfolgungsverjährung.- Einführung in die Problemstellung.- Zum Stand der Rechtswissenschaft.- Ziel der Arbeit.- Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes.- Zum Gang der Untersuchung.- Das Rechtsinstitut der Verfolgungsverjährung.- Gründe für die Verfolgungsverjährung.- Recht auf Verjährung.- Entwicklungslinien des Sexualstrafrechts.- Die Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht.- Rückwirkung im Bereich der Verfolgungsverjährung.