Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz: Ein Vergleich zwischen Deutschland und Russland
Verlag | Bachelor + Master Publishing |
Auflage | 2015 |
Seiten | 52 |
Format | 22 cm |
Gewicht | 97 g |
Reihe | Bachelorarbeit |
ISBN-10 | 3958203116 |
ISBN-13 | 9783958203112 |
Bestell-Nr | 95820311A |
Die Bachelorarbeit zum Erlangen des Akademischen Grades des Bachelor of Arts (B.A.) befasst sich mit der Analyse und dem Vergleich von Hilfsangeboten für sogenannte Straßenkinder in Deutschland und Russland. Dabei geht es nicht darum, zu zeigen, welches Land die besseren Angebote macht. Die Arbeit zeigt neben Hilfsangeboten beider Länder auch Ressourcen auf. Außerdem rückt sie immer wieder in den Mittelpunkt, dass Russland im Vergleich zu Deutschland ein junger Sozialstaat ist. Zudem versucht die Autorin hervorzuheben, dass Hilfsangebote sich entwickelt und verändert haben. Sie vergleicht die Entwicklungen dieser Angebote beider Länder. Die Autorin beabsichtigt mit ihrer Arbeit, nicht nur die Defizite aufzudecken, sondern auch Perspektiven und Faktoren, die zur Verbesserung der Situation beitragen (können), aufzuzeigen.
Leseprobe:
Textprobe:
Kapitel 4.1, Staatliche Hilfen und Regularien:
Staatliche Hilfsangebote einzeln aufzugliedern ist schwierig, da die Hilfsangebote sich auf verstaatlichte Träger aufteilen. Dieses gilt für die BRD sowie für Russland.
In beiden Ländern unterliegen dem Staat die Jugendhilfe, die Sozialhilfe, das Bundesamt für Arbeit sowie die Sozialämter und Krankenkassen. Die Angebote dieser Träger sind klar eingegrenzt und erlauben oftmals keine individuellen Möglichkeiten, da sie einem klar definierten Leistungssystem unterliegen, welches sich letztlich auf kommunaler Ebene verteilt. Klar definiert sind z.B. die Höhe des Kindergeldes und der Sozialhilfe. An diese Leistungen sind Erwartungen und Voraussetzungen geknüpft, die für die Kinder und Jugendlichen nicht zu erreichen sind, da sie meist nicht in das klar definierte Schema eines Leistungsträgers passen, was deshalb nicht die Zahlungs- und Hilfsangebote seitens der staatlichen Hilfen zulässt.
Bezug nehmend auf die Tagung sergebnisse der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Russland am 16. Februar 2006 wurde vermerkt, dass die Zahlungen von Unterstützungen für alle Kinder (ähnlich dem Kindergeld) eingestellt und diese Unterstützungen nur noch Kindern in armen Familien gewährt wurden, doch liegt der Prozentssatz für diesen Anspruch immer noch bei 70% der Familien. Aus diesem Grund wurde 2005 die Regulierung dieser Zahlungen und Leistungen an die Regionen übertragen, was in den ohnehin wirtschaftlich und sozial schwachen Regionen zu einer Verschlechterung der Lage für Kinder und Jugendliche führt.
Dies verdeutlicht die Wichtigkeit um den hohen Bedarf an flexiblen Hilfestellungen und Hilfsmöglichkeiten, welche vor allem durch freie und private Träger zu ermöglichen versucht wird. Doch stoßen auch sie immer wieder an ihre Grenzen aufgrund von Kooperationsträgheit oder mangelnder bis fehlender finanzieller Unterstützung der staatlichen Seite.
4.1.1, Öffentliche Träger:
Wenn von öffentlichen Trägern gespr ochen wird, ist gleichzeitig von Trägern der staatlichen Seite die Rede wie Jugendämter, Kinder- und Familienhilfe, Sozialämter, Ämter für Sozialdienste, Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit. Öffentliche und freie Träger agieren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip nebeneinander bzw. arbeiten Hand in Hand.
Die Aufteilungen der Zuständigkeiten erfolgt in Russland über sogenannte Komitees. Diese vergeben die Zuständigkeiten an die Bezirke der jeweiligen Städte.
Träger von vielen Kinderheimen und Erziehungsanstalten unterliegen dem Staat und seiner Finanzierung. Da der Bedarf die Kapazität bei weitem übersteigt, befinden sich die russischen Heime meist in überfüllten und katastrophalen Zuständen, doch auch in der BRD wurden, wie in Russland, viele Missstände und Missbrauchsfälle aufgedeckt (vor allem als die Heime ausschließlich staatlich geführt worden), auch gab es keine offizielle oder zuverlässige Aufsichtsbehörde. Heute unterliegen a lle Heime einer staatlichen Aufsichtsbehörde, wenngleich sie freien Trägern oder Orden angehören.
Im Unterschied zu Deutschland gibt es Russland staatliche Heime, nicht nur private. Diese unterliegen wie in Deutschland der staatlichen Aufsicht und stellen sich regelmäßigen Kontrollen, von staatlichen Aufsichtsämtern.