Kirchliches Arbeitsrecht, Band 1 - KAVO - für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn
Verlag | Luchterhand (Hermann) |
Auflage | 2022 |
Seiten | 312 |
Format | 15,0 x 2,0 x 21,0 cm |
Gewicht | 398 g |
ISBN-10 | 3472097671 |
ISBN-13 | 9783472097679 |
Bestell-Nr | 47209767A |
Alle Regelungen zur kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung zusammengefasst für Ihre tägliche Arbeit.
Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn - mit allen aktuellen Änderungen und Neuregelungen!
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer gilt die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO).
Die KAVO enthält die geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen und Entgelttabellen, die von der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen beschlossen und von den Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt werden Die aktuelle Textausgabe 2022 ist jetzt erschienen. Sie erhalten alle Regelungen zu Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst aus erster Hand! Egal, ob Sie nach Entgelttabellen oder den Bestimmungen zur Eingruppierung von Mitarbeitern auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung (Anlage 2 KAVO) suchen - hier werden Sie garantiert fündig.
Sorgen Sie für eine rechtssichere Gestaltung der Arbeitsverhältnisse Ihrer Mitarbeiter und berücksichtigen Sie alle Aspekte, die über die Regelungen des staatlichen Gesetzgebers und des einzelnen Arbeitsvertrages hinausgehen.
Das Werk mit dem Stand 1. April 2022 umfasst:
Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung einschließlich Anlagen sowie den Beschlüssen der Zentral-KODADie Ordnung für BerufsausbildungsverhältnisseDie Ordnung für Praktikantinnen und PraktikantenDie Ordnung für Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen (PiA-Ordnung)Die Ordnung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
Herausgeber:
(Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn