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Kommentar zum Bauvertragsrecht

Kommentar zum Bauvertragsrecht

Gebundene Ausgabe
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Produktdetails  
Verlag Werner
Auflage 2021
Seiten 808
Format 18,2 x 4,9 x 24,9 cm
Gewicht 1512 g
ISBN-10 3804153127
ISBN-13 9783804153127
Bestell-Nr 80415312A

Produktbeschreibung  

Der Kommentar erläutert die werkvertraglichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB, vor allem auch die seit dem 01.01.2018 geltenden Vorschriften zum neuen Bauvertragsrecht. Die Autoren geben Hinweise für die Umsetzung der Vorschriften in der Praxis und stellen die Bezüge zum VOB/B-Vertrag her. Dabei berücksichtigen sie erste Erfahrungen mit dem neuen Recht im Baualltag. Schließlich schaffen sie einen Überblick über die bisher ergangene umfangreiche Literatur, beziehen Stellung und geben Orientierung.

Die wichtigsten Themen im Überblick:
AbschlagszahlungenKündigung des Werkvertrages aus wichtigem GrundDefinition des Bauvertrageseinseitiges Anordnungsrecht des Bestellers bzgl. geänderter und zusätzlicher LeistungenVergütungsanpassung bei entsprechenden Anordnungen des BestellersZustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme durch den BestellerSchriftform der KündigungRegelungen zum Architekten- und IngenieurvertragVerbraucherbauvertragSonderregeln für den Bauträgervertrag
Die Herausgeber:
Prof. Dr. Werner Langen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach, Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der Universität zu Köln; Dr. Andreas Berger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach; Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, Direktorin des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Direktorin des Instituts für Gesellschaftsrecht, Richterin am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.

Aus der Presse:
» Der Kommentar von Langen/Berger/Dauner-Lieb ist ein Werk, das durch seine umfassenden Erläuterungen, seine sorgfältig begründeten Ansichten und durch zahlreiche Praxistipps zum neuen Bauvertragsrecht überzeugt.«
VRiKG Björn Retzlaff, Berlin, in BauR 2018, 466

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