Künstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht. - Zur Notwendigkeit der Einführung eines speziellen Gefährdungshaftungstatbestands.. Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 266 |
Format | 6,8 x 0,8 x 9,4 cm |
Gewicht | 502 g |
Reihe | Internetrecht und Digitale Gesellschaft 50 |
ISBN-10 | 3428188659 |
ISBN-13 | 9783428188659 |
Bestell-Nr | 42818865A |
Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Intransparenz birgt der Einsatz von KI besondere Risiken. Die Frage, ob der Staat KI gegenüber dem Bürger einsetzen darf, hängt insoweit entscheidend von der Reichweite der Haftung auf Sekundärebene ab. Das geltende Staatshaftungsrecht bietet keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Vielmehr bedarf es der Einführung eines öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, der einen angemessenen Ausgleich für die KI-spezifischen Risiken schafft.
KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Künstliche Intelligenz als Herausforderung für das öffentliche Haftungsrecht
Untersuchungsgegenstand - Terminologische und technische Grundlagen der künstlichen Intelligenz - Themeneingrenzung - Methodik der Arbeit
2. Historische und dogmatische Herleitung des Instituts der Gefährdungshaftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht
Die zivilrechtliche Gefährdungshaftung als Orientierungsmarke - Das Institut der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung
3. Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung beim hoheitlichen Einsatz von künstlicher Intelligenz
Verfassungsrechtliches Transparenzdefizit auf Primärebene - Künstliche Intelligenz als eigenständiges Haftungssubjekt? - Unzulänglichkeit der tradierten staatshaftungsrechtlichen Institute - Gefährdungshaftung als Lösungsmodell
4. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung für den exekutiven Einsatz von KI-Systemen de lege ferenda
Gesetzgebungsvorschlag - Ausblick
Literatur- u nd Sachwortverzeichnis
»Artificial Intelligence and Strict Liability in Public Law. On the Necessity of Introducing a Special Endangering Liability Statute«: Due to its learning ability and intransparency, the use of AI entails particular risks. In this respect, the question of whether the state may use AI vis-à-vis citizens depends crucially on the scope of liability at the secondary level. The current state liability law does not provide sufficient secondary legal protection. Instead, there is a need for the introduction of a public-law strict liability statute that provides adequate compensation for the AI-specific risks.