Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? - Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2024 |
Seiten | 113 |
Format | 15,8 x 1,0 x 23,4 cm |
Gewicht | 208 g |
Reihe | Schriften zum Strafrecht 427 |
ISBN-10 | 3428191994 |
ISBN-13 | 9783428191994 |
Bestell-Nr | 42819199A |
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schließt mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« i n Aussicht.
Inhaltsverzeichnis:
Teil I: Problemexposition
Gesprächsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt
Teil II: Problemerörterung
Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das »normative Urteil« der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand & das »Tatbestandsmerkmal« der objektiven Zurechnung - Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGH
Teil III: Problemperspektiven
Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze - Eine neue »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken«? - Zum guten (Zurechnungs-)Schluss
Rechtsprechungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Sachwort- und Personenregister
»Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation«: The »objective imputation« in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation.