Wibald von Stablo - Seine illuminierten liturgischen Prachthandschriften, ihre Provenienzen und deren Kirchenpatrozinien. Ein Überblick aus rechtshistorischer Sicht. 3 Teilbände.
Verlag | Weidmannsche Verlagsbuchhandlung |
Auflage | 2009 |
Seiten | 1022 |
Format | 17,0 x 9,0 x 24,5 cm |
Gewicht | 2183 g |
ISBN-10 | 3615003276 |
ISBN-13 | 9783615003277 |
Bestell-Nr | 61500327A |
Im ersten Teil des Überblicks über die illuminierten liturgischen Prachthandschriften aus rechtshistorischer Sicht werden 447 Handschriften aus den Kirchenprovinzen Trier, Sens, Reims, Köln und Bremen nach den Provenienzen ihrer Erstempfänger aufgeführt. Entgegen der in der Kunstgeschichte vertretenen Meinung, dass diese Prachthandschriften, auch nicht anders als die Bibliotheks- und Gebrauchshandschriften, in verschiedenen höfischen und kirchlichen Schulen und Skriptorien in den karolingisch-ottonisch-salischen Jahrhunderten (8. - 12. Jahrhundert) gefertigt worden seien, legt der Verfasser dar, dass diese Prachthandschriften in den Jahren 1132 - 1157 im Atelier des Abtes Wibald von Stablo angefertigt wurden und dieser jede Handschrift auf seine Weise datierte, indem er historische Zeugnisse, wie Widmungen, Inschriften und ähnliche aussagekräftige Einträge, sowie bildliche Darstellungen in die Handschriften einarbeitete. Das wichtigste Motiv Wibalds, Handschriften bis zu 350 Jahre zurückzudatieren, war - wie der Verfasser aufzeigt -, dass Wibald und ihm vertraute kirchliche Kreise bestrebt waren, das die Kirchen beherrschende römische Petrus-Patrozinium durch die Patrozinien von wundertätigen, römischen Märtyrerheiligen und im friesisch-flandrischen Raum von regionalen Glaubensboten und Kirchengründern aus einheimischem Adel (Adelsheilige) abzulösen. Der Patron sollte volksnah in seiner Kirche seine Grabstätte haben, auf dass er darin zur Verehrung und dank seiner Wundertätigkeit zur Wallfahrt auffordere. Dazu sollte eine karolingische oder ottonische Handschrift, in der die Festtage des Patrons hervorgehoben sind und ihn gar bildlich zeigen, das ehrwürdige Alter seines Patroziniums belegen.Im zweiten Teil des Überblicks zu den illuminierten liturgischen Prachthandschriften aus rechtshistorischer Sicht werden 376 Handschriften aufgeführt aus der Kirchenprovinz Mainz mit den fränkischen Bistümern Mainz, Worms, Speyer, Würzburg/Bamberg und Eichstätt, den säc hsischen Bistümern Paderborn, Halberstadt, Hildesheim und Verden und den alemannischen Bistümern Straßburg, Konstanz, Chur und Augsburg sowie den Bistümern Prag und Olmütz, und den Kirchenprovinzen Salzburg mit den Bistümern Salzburg, Brixen, Passau, Freising und Regensburg, sowie Magdeburg mit den Bistümern Magdeburg und Merseburg und Gnesen mit dem Bistum Plock.Der dritte und letzte Teil ist 2009 mit Burgund, Reichs-Italien und Nachträgen sowie dem Verzeichnis der Regestennummern und der Aufbewahrungsorte und mit Anmerkungen zu Wibald von Stablo erscheinen._______________This edition of the survey of illuminated manuscripts from the perspective of legal history examines many manuscripts from several ecclesiastical provinces. The third part will be published 2009.