Widersprüchliche Behandlung des Leistenden und des Leistungsempfängers im Umsatzsteuerrecht. - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2022 |
Seiten | 278 |
Format | 15,9 x 1,5 x 23,4 cm |
Gewicht | 425 g |
Reihe | Schriften zum Steuerrecht 173 |
ISBN-10 | 3428184807 |
ISBN-13 | 9783428184804 |
Bestell-Nr | 42818480A |
Gegenstand der Arbeit ist die umsatzsteuerrechtliche Problematik zwischen dem leistenden Unternehmer, dem Leistungsempfänger und den für sie jeweils zuständigen Finanzbehörden, die sich dann ergibt, wenn die beteiligten Finanzbehörden widersprüchliche Rechtsauffassungen hinsichtlich desselben Umsatzes vertreten. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Problematik durch einen Anspruch auf Erlass einer verbindlichen Kooperationsentscheidung vollständig gelöst werden kann (neuer § 27c UStG).
Klappentext:
Gegenstand der Arbeit ist die umsatzsteuerrechtliche Problematik zwischen dem leistenden Unternehmer, dem Leistungsempfänger und den für sie jeweils zuständigen Finanzbehörden, die sich dann ergibt, wenn die beteiligten Finanzbehörden widersprüchliche Rechtsauffassungen hinsichtlich desselben Umsatzes vertreten. Folge einer widersprüchlichen Behandlung der Unternehmer ist eine vom Gesetz nicht gewollte finanzielle Mehrbelastung der Unternehmer. Die Arbeit untersucht, wie das Problem zu lösen ist. Dass es einer gesetzlichen Problemlösung bedarf, folgt aus dem europäischen Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Problematik durch einen Anspruch auf Erlass einer verbindlichen Kooperationsentscheidung vollständig gelöst werden kann. Abschließend wird ein Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Kooperationsentscheidung unterbreitet (neuer § 27c UStG) und kommentiert.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Analyse des Problems einer widersprüchlichen Behandlung des Leistenden und des Leistungsempfängers: Umsatzsteuerrechtlicher Widerstreit im Vier-Parteien-Verhältnis - Anspruch auf widerspruchsfreie Behandlung aus materiell-rechtlichen Gründen? - Anspruch auf widerspruchsfreie Behandlung aus verfahrensrechtlichen Gründen?
2. Zivilrechtliche Aspekte bei Vorliegen eines Widerstreits im Vier-Parteien Verhältnis: Zivilrechtliche Aspekte für den Leistenden - Zivilrechtliche Aspekte für den Leistungsempfänger - Direkter Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Fiskus
3. Besteuerung der Umsätze im unternehmerischen Bereich und Reformansätze: Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem - Kritik am Allphasen-Umsatzsteuersystem und Reformvorschläge
4. Sicherstellung einer widerspruchsfreien Behandlung des Leistenden und des Leistungsempfängers als europarechtliche Pflicht? Möglichkeit der Herleitung einer Pflicht aus dem europäischen Recht - Fehlende ausdrückliche Bestimmun g in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie - Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Pflicht zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung einer widerspruchsfreien Behandlung aufgrund von europarechtlichen Grundsätzen?
5. Bestehende Lösungsvorschläge: Materiell-rechtliche Lösung: Gutglaubensschutz des Leistungsempfängers - Verfahrensrechtliche Lösungen im Einspruchs- und Klageverfahren - Verfahrensrechtliche Lösungen im Festsetzungsverfahren - Zivilrechtliche Lösung: Streitverkündung, §§ 72 ff. ZPO
6. Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Kooperationsentscheidung: Gesetzliche Verortung des Anspruchs - Vorschlag eines Gesetzestextes - Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag
Schluss
Literatur- und Sachverzeichnis
Klappentext:
»Contradictory Treatment of the Supplier and the Recipient of the Service in Value Added Tax Law«: The subject of the study is a problem under Value Added Tax Law between the taxable person providing the service, the taxable person receiving the service and the tax authorities responsible for each of them. The problem arises when the tax authorities involved hold contradictory legal opinions with regard to the same transaction. The author comes to the conclusion that the problem can be completely solved by a claim for the issuance of a binding cooperation decision (new § 27c UStG).