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Die Erfüllung und Sicherung von Altverbindlichkeiten in der Insolvenz (KTS 71)

Die Erfüllung und Sicherung von Altverbindlichkeiten in der Insolvenz (KTS 71)

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Produktdetails  
Verlag Heymanns
Auflage 2025
Format 16,3 x 1,5 x 23,0 cm
Gewicht 406 g
Artikeltyp Sonstiges
Reihe KTS - Schriften zum Insolvenzrecht
ISBN-10 3452304787
EAN 9783452304780
Bestell-Nr 45230478A

Produktbeschreibung  

Florian Doster, Die Erfüllung und Sicherung von Altverbindlichkeiten in der Insolvenz

Dürfen Unternehmen in der Insolvenz bestimmte Gläubiger bevorzugen, um den Geschäftsbetrieb zu retten? Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind grundsätzlich lediglich gemeinschaftlich und quotal zu befriedigen. Doch was, wenn bestimmte Leistungen oder Zusicherungen nötig sind, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und eine Sanierungschance zu wahren? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn bereits im Eröffnungsverfahren das Signal an den Markt gesendet werden soll, dass Kundenforderungen auch wenn Kunden bereits durch Vorkasse in Vorleistung gegangen sind wie gewohnt erfüllt werden und dies auch in Zukunft, d. h. nach dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Verfahrenseröffnung, der Fall sein wird. Doch ist dies rechtlich, insbesondere im Hinblick auf den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, zulässig? Kann eine bevorzugte Erfüllung von bestimmten (künftigen) Insolvenzforder ungen gerechtfertigt werden, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern? Und welche Risiken birgt dies mit Blick auf Insolvenzanfechtung und Haftung?

Die Arbeit analysiert diese Fragestellung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen (künftige) Insolvenzforderungen noch im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren erfüllt werden dürfen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rechtsprechung des BGH zur Entstehung eines anfechtungsfesten Vertrauenstatbestands und darauf, ob diese Rechtsprechung auch auf Zusicherungen in Bezug auf künftige Erfüllungen übertragbar ist und welche Rechtsfolgen die Zusicherung der künftigen Erfüllung einer Altforderung haben kann. Die Fragen werden sowohl für das vorläufige und eröffnete Regel- als auch Eigenverwaltungsverfahren beleuchtet.

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